Pflegekonzept

Vorwort 

Das vorliegende Pflegekonzept dient allen Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes, die am Pflegeprozess beteiligt sind, als Leitlinie. Zudem stellt es eine Transparenz für die Öffentlichkeit dar. Es soll Patienten und Angehörigen eine Orientierungshilfe geben. Das Pflegekonzept steht unter ständiger Bearbeitung und Aktualisierung.

 

1. Vorstellung der Einrichtung 

Die Intensivpflege in guten Händen UG wurde am 06. Februar 2023 in Oberhausen gegründet. 

Primäres Ziel des Pflegedienstes ist, die Intensivpflege, Patientenversorgung nach Pflegestand, grundpflegerische Versorgung, Sterbebegleitung, hospizliche Pflege/ Begleitung, Beatmung von Patienten mittels Geräten, Sauerstoffversorgung von Patienten, PEG Ernährung, Wundversorgung, Überwachung der Sättigung, Mobilisierung, Aktivierung alltäglicher Handlungen, Begleitung zu Ärzten/ Krankenhäusern, Begleitung auf    Urlaubsreisen,            Portversorgung,         Essensgabe, Vitalparametermessung und Intervention bei Auffälligkeiten, Reanimation im Notfall.

Um die individuellen Ansprüche sowie die spezifischen Krankheitsbilder unserer Patienten gerecht zu werden, nehmen wir eine besondere Auswahl an Pflegepersonal vor. Ebenso wie die kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung derer. 

Ziel ist es die pflegebedürftigen Patienten individuell, nachhaltig und kulturnah zu unterstützen.

 

2. Leistungsspektrum 

Das Leistungsangebot des Pflegedienstes beinhaltet die ganzheitliche Versorgung des 

Patienten von der Grundpflege über die Behandlungspflege bis hin zur Haushaltshilfe. 

Darüber hinaus werden auch psychosoziale Betreuungsmaßnahmen und Begleitungen der Patienten angeboten. 

  • SGB XI soziale Pflegeversicherung:
    • § 36 Pflegesachleistungen 
      • Grundpflege
      • Hauswirtschaftliche Versorgung 
    • § 38 Kombination von Geld- und Sachleistungen 
    • § 39 Verhinderungspflege
    • § 37.3 Beratungseinsatz 
    • § 45 Pflegekurs und Pflegeschulen 
    • §45b Zusätzliche Betreuungsleistungen 
  • SGB V gesetzliche Krankenversicherung: 
  • SGB XII Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege
  • Private Leistungen 

Zusätzliche Dienstleistungen:

  • Zusätzliche Servicedienste/Vermittlung:
    • Hausnotruf
    • Pflegehilfsmittel
    • Apotheke
    • Physiotherapeuten
    • Fahrdienste
    • Fußpflege
    • Friseur 

Zur Sicherheit binden wir uns mit einem schriftlichen Pflegevertrag. Die Preise und Leistungen sind klar erkennbar. Die anfallenden Kosten sind aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt. 

Die Verträge und Leistungen sind jederzeit kündbar oder änderbar. Unser Einzugsgebiet erstreckt sich über den Raum Oberhausen, Duisburg, Moers, Dinslaken, Kreis Duisburg und Wesel.

 

3.Personalstruktur/Organigramm

 

4. Personelle Ausstattung

Für die Betreuung und Versorgung der Patienten ergibt sich zum aktuellen Zeitpunkt einen Personalschlüssel von:

Geschäftsführung 

Pflegedienstleitung

Stellv. Pflegedienstleitung 

Qualitätsmanagement

Praxisanleiter

Pflegefachkräfte 3-jährig 

 

Diese Angaben können variieren.

 

5. Räumliche Ausstattung 

Die Intensivpflege in guten Händen UG befindet sich auf der Straßburger Strass 74 in Oberhausen. Geplant ist der Umzug in Büroräume welche sich wie folgt zusammen setzten:  ein zentrales Pflegebüro, die Lagerungsräume sowie Schulungsräume. Zur Ausstattung der Büroräume gehören Telefone, Faxgerät, Kopierer sowie PC mit entsprechender Pflegesoftware sowie Office Anwendungen. 

Durch die zentrale Lage in Oberhausen ist der Pflegedienst von Mitarbeitern, Patienten und Angehörige gut zu erreichen. 

Unsere Bürozeiten sind von 08:00-16:30 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten ist durch eine Rufumleitung ein Mitarbeiter der Verwaltung erreichbar. Die Rufumleitung wird vom Festnetztelefon auf ein Mobiltelefon geschaltet, welches der betreffende Mitarbeiter während der Rufbereitschaft stets bei sich trägt. Wenn ein Verwaltungsmitarbeiter für die Rufbereitschaft eingeteilt ist, dann ist stets eine Fachkraft für Fragen oder Notfälle erreichbar. Die Rufbereitschaft und Hintergrundbereitschaft der Fachkraft ist aus dem aktuellen Dienstplan zu entnehmen.

 

6. Pflegeprozess und Systematische Informationssammlung 

6.1 Pflegeprozess

Der Pflegeprozess umfasst alle allgemeinen Schritte zur Vorbereitung, Durchführung und 

Evaluation professioneller Pflege. Der Pflegeprozess ist auf alle Personengruppen anwendbar. Er orientiert sich an dem vier Phasen Modell nach Yura und Walsh (1983) bzw. nach der WHO (1987):

  • Aufnahmegespräche/ Strukturierte Informationssammlung (SIS)
  • Individuelle Maßnahmenplanung
  • Pflegebericht als Dokumentation des Verlaufs mit dem Fokus auf Abweichungen 
  • Evaluation 

 

Die SIS wird im Rahmen des Erstgesprächs eingesetzt. Im weiteren Pflegeverlauf werden ihre 

Inhalte in Pflegevisiten und Fallbesprechungen zur Aktualisierung aufgegriffen. Die SIS berücksichtigt die individuelle Lebens- und Pflegesituation der Patienten und geht auf ihren Wünsche und den Bedarf an Hilfe und Unterstützung ein. Die fachliche Einschätzung der Situation durch die Pflegefachkraft bildet sich auf der Basis von sechs wissenschaftsbasierten 

Themenfeldern ab. Sie wird verknüpft mit den sich daraus ergebenden Risiken in Form der 

 

Risikoeinschätzung als Matrix sowie pflegesensitiven Phänomenen. Das bewusste Zusammenführen der individuellen und subjektiven Sicht der pflegebedürftigen Person mit der fachlichen Einschätzung durch die Pflegefachkraft, sowie das Ergebnis des Verständigungsprozesses dieser beiden Personen, bildet die Grundlage aller pflegerischen Maßnahmen. Die individuelle Maßnahmenplanung/Handlungskette richtet sich nach dem entsprechenden internen Formular. In der Maßnahmenplanung sind konkrete pflege- als auch behandlungspflegerische Maßnahmen des Patienten abgebildet. Zur Formulierung routinemäßigen und wiederkehrenden Maßnahmen dienen standardisierte Verfahrensanleitungen. Für Wünsche die des Patienten, Besonderheiten sowie Abweichungen der Standards ist in der Maßnahmenplanung genügend Raum eingeräumt. Die Umsetzung der Erkenntnisse aus der SIS und individueller Maßnahmenplanung – verknüpft mit fachlicher Beobachtung – ist ein Teil der Voraussetzung für ein zeitsparenderes und grundlegend verändertes Vorgehen im Berichtblatt. Das Berichtblatt fokussiert sich dabei ausschließlich auf Abweichungen von der zuvor erstellten Maßnahmenplanung. Wiederkehrende Pflegemaßnahmen müssen hier nicht mehr einzeln dokumentiert werden. In dem Berichtblatt können grundsätzlich alle an dem Pflegeprozess beteiligten Personen Eintragungen vornehmen. Eine Dokumentationspflicht erstreckt sich auf die wichtigsten ‘diagnostischen und therapeutischen‘, auf die ‘pflegerischen‘ Maßnahmen, sowie Verlaufsdaten. In fachlich angemessen Abständen erfolgt eine Evaluation der Pflegesituation. Zur Evaluation können aktiv gesetzte Evaluationsdaten hilfreich sein (für die Maßnahmenplanung als auch bei der Risikomatrix). Davon unabhängig sind die anlassbezogenen Evaluationen in akuten Situationen oder bei besonderen Ereignissen.

 

6.2 Systematische Informationssammlung 

Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) ist das erste Element des Strukturmodells und ein neues Konzept zum Einstieg in einen vierstufigen Pflegeprozess. Sie ermöglicht, dass eine konsequent an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person orientierte Maßnahmenplanung erfolgen kann. Die Strukturierte Informationssammlung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Erst- oder Aufnahmegesprächs im Dialog zwischen pflegebedürftiger Person und Pflegefachkraft. 

 

Es werden fachliche Einschätzungen zur individuellen Pflegesituation in fünf Themenfeldern vorgenommen.

 

  1. Kognition und Kommunikation
  2. Mobilität und Bewegung
  3. Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
  4. Selbstversorgung
  5. Leben in sozialen Beziehungen

 

Diese Themenfelder nehmen bewusst Bezug auf die Module des Neuen Begutachtungsassements (NBA). Im Rahmen des Pflegeprozesses muss jedoch durch die Pflegefachkraft eine breitere Perspektive eingenommen werden. Für den ambulanten Sektor wurde die Thematik "Haushaltsführung" als sechste pflegerelevante Kategorie hinzugenommen und für den stationären Sektor die Thematik "Wohnen / Häuslichkeit". Durch die fachliche Einschätzung der Pflegefachkraft werden zusätzlich in einer speziellen Matrix die jeweiligen Pflegerisiken im Zusammenhang mit den Themenfeldern wie Sturz mit Bewegung/ Mobilität ermittelt. Im Anschluss daran kann – auf Grundlage der SIS (einschließlich der Matrix zur Risikoeinschätzung) – der Handlungsbedarf in der Maßnahmenplanung dokumentiert werden. Der fachlich begründeten Entscheidung zum Umgang mit individuellen Versorgungssituationen wird somit Raum gegeben.

  1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung 

Zur Sicherung der Qualität innerhalb den Pflegeleistungen wurden die vorhandenen Leitlinien und Pflegestandards für die einzelnen Leistungen der Intensiv-, Grund- und Behandlungspflege komplett überarbeitet und dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft sowie der Wünsche der Patienten und Kostenträger angepasst. Den Mitarbeitern stehen diese Standards frei zur Verfügung und stellen die Grundlage der pflegerischen Handlungen dar. Die nationalen Expertenstandards des DNQP wurden ebenfalls auf den Pflegedienst angepasst und implementiert. Regelmäßige Schulungen zur Anwendung der Standards garantieren eine einheitliche und sichere Arbeitsweise. Zur Einhaltung des Pflegprozesses, zur Überprüfung der Pflegequalität und der Kundenzufriedenheit werden regelmäßige Pflegevisiten/Dokumentationsvisiten durchgeführt. Pflegevisiten sind von großer Bedeutung für das Qualitätsmanagement, um Defizite in der Pflegetätigkeit und Maßnahmenplanung zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Zur Durchführung der Visiten werden standardisierte Dokumente genutzt. Die Durchführungsfrequenz der Pflegevisiten richtet sich nach dem Gesundheitszustand und der Pflegesituation des Patienten. Der Pflegedienst nutzt eine adäquate Pflegesoftware. Werktags stehen den Mitarbeitern Online-Kommunikationsplattformen zur Verfügung. Zudem findet einmal wöchentlich eine Teambesprechung für alle Mitarbeiter des Pflegedienstes statt. Die auszuführende Pflege an den Patienten erfolgt nach dem Prinzip der Bezugspflege. Das heißt, alle Touren sind in Stammtouren aufgegliedert und haben somit fest bestehende Bezugspersonen. Die Bezugspersonen sind für die Sicherstellung der Pflege, unter Berücksichtigung des Leitbildes, zuständig. Innerhalb einer Pflegetour hat jeder Mitarbeiter zwischen einer und acht Patienten zu versorgen. Ziel der Dienst- und Tourenplanung ist es, die weitgehende Kontinuität der pflegerischen Arbeit durch die feste Zuordnung von Pflegekräften und Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Dienstpläne werden in der Regel einen Monat im Voraus erstellt. Die Tourenplanung erfolgt von geeigneten Pflegefachkräften ca. 1 Woche vorab. Bei der Planung wird insbesondere auf die ausreichende Anzahl von Pflegefachkräften geachtet, um eine Sicherstellung der Klienten in Notfallsituationen zu gewährleisten. Die unterschiedliche Leistungserbringung erfolgt durch unterschiedlich qualifiziertes Personal. So werden die ärztlich verordneten Leistungen ausschließlich von dreijährig staatlich examiniertem Personal durchgeführt. Die Aufgaben (eingeschränkte Behandlung- und Therapieleistungen) der einjährig examinierten Pflegekräfte richten sich nach dem Rahmenvertrag über häusl. APH und KPH.

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